Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Statusupdate Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen

Statusupdate Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen

Anfang Januar 2021 haben wir über die Veröffentlichung des Gelbdruckes „Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen“ berichtet. Es bestand die Möglichkeit bis zum 15.03.2021 Kommentare und Einsprüche zu diesem Gelbdruck beim ZVDH einzureichen, um an der Weiterentwicklung mitzuwirken. Im Folgenden wollen wir Ihnen gerne eine kleines Update zum aktuellen Bearbeitungsstand geben.

Neuer ZVDH Fachausschuss Entwässerung
Am 14.04.2021 hat sich für die Bearbeitung des Themas Entwässerung ein neuer Fachausschuss (FA) konstituiert. Dieser löst für eine zukünftig gesamtheitliche Betrachtung das Thema aus dem Zuständigkeitsbereich des FA Metall. Um diese gesamtheitliche Betrachtung möglich zu machen, besteht der neue Ausschuss aus Delegierten der bestehenden Ausschüsse mit thematischem Bezug zur Entwässerung.

Beginn der Einspruchssitzungen
Am 10.06.2021 fand die erste Einspruchssitzung des neuen FA Entwässerung coronabedingt virtuell statt. Nichtsdestotrotz wurde schon in der ersten Sitzung konstruktiv diskutiert und mit der Bearbeitung der Einsprüche begonnen. Primär ging es darum, sich einen ersten Überblick über den Umfang der Einsprüche zu verschaffen. Im Diagramm „Anzahl Einsprüche“ sind die vier Kapitel mit den meisten Einsprüchen dargestellt. Insgesamt haben 16 Personen und Institutionen die Möglichkeit genutzt, um den Gelbdruck zu kommentieren bzw. einzusprechen. Aus den Einspruchsdokumenten der 16 Einsprechenden resultieren insgesamt ca. 145 einzelne Punkte.

Weiteres Vorgehen
Aktuell befindet sich der FA in der sogenannten Einspruchsberatung. Das bedeutet, dass alle eingesandten Einsprüche vom Ausschuss geprüft werden. Im Anschluss an die zweite virtuelle Einspruchssitzung ist eine Präsenzveranstaltung geplant. Neben dem persönlichen Kennenlernen verspricht sich der Ausschuss davon auch eine Verbesserung der Bearbeitungsgeschwindigkeit.

Wenn diese Phase abgeschlossen ist, folgt der Weißdruckentwurf, der zur internen Abstimmung der Berufsorganisation vorgelegt wird. Nach Zustimmung der Mitgliederversammlung wird der finale Weißdruck über den Rudolf Müller Verlag veröffentlicht und somit in das Regelwerk aufgenommen.

 

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