Was für immer bleibt - der neue Handwerk-Song ist online
„Was für immer bleibt“: Der neue Handwerk-Song, der im Rahmen der Imagekampagne des Handwerks entstanden ist, kann ab heute auf allen gängigen Musikplattformen angehört werden. Außerdem ist das Musikvideo über den Youtube-Kanal der Handwerkskampagne abrufbar. Damit steht der Song samt Video jedem kostenlos und unabhängig von Mitgliedschaften bei Streamingdiensten online zur Verfügung. Gesungen wird „Was für immer bleibt“ von Benoby, einem aufstrebenden Künstler aus Bayern.
Botschaft des Handwerk-Songs
Der Song beschreibt die besondere Haltung und den inneren Antrieb von Handwerkerinnen und Handwerkern, die durch ein gemeinsames Lebensgefühl miteinander verbunden sind. Sie suchen nicht nach einem Sinn im Leben, sie erschaffen ihn, Tag für Tag. Darauf sind sie stolz. Sie packen an, sie gestalten, sie bewegen etwas. Sie wissen, was sie tun. Und was sie tun, das bleibt. Dies ist allen 5,6 Millionen Handwerkerinnen und Handwerkern gemein, ob am Bau, in der Backstube, im Mode-Atelier oder der Werkstatt. So ist dieser Handwerk-Song ein musikalisches Denkmal für alle Handwerkerinnen und Handwerker. Ihre Leistung wurde während der Corona-Pandemie noch einmal besonders deutlich, als das Handwerk das Land mit am Laufen hielt, während viele anderen Bereiche stillstanden. Jetzt ist daher ein guter Zeitpunkt, um mit dem Song die Aufmerksamkeit gezielt auf das Handwerk zu richten – und auch auf die beruflichen Möglichkeiten, die das Handwerk bietet. Damit es auch in Zukunft weiterhin einen wichtigen Beitrag für unser Land leisten kann.
Nutzungsrechte und GEMA
Das Ziel ist, ein Lied zu schaffen, das auch in der Öffentlichkeit auf hohe Akzeptanz stößt und die Chance hat, ein echter Hit zu werden. Daher setzte die Agentur auf die Zusammenarbeit mit professionellen Partnern und einen echten Künstler. Das bedeutet auch: der Song unterliegt Urheberrechten und bei einer Verwendung sind die für urheberrechtlich geschützte Musik und Musikvideos üblichen Regelungen der GEMA zu beachten. Dazu gibt es eine Info-Grafik und ein Informationsblatt.
Bezüglich der Nutzung wird unterschieden, ob Handwerksorganisation und Betriebe den Song nutzen oder ob es sich um ein reines Abspielen des Songs und der werblichen Nutzung handelt.
Überblick der Regeln
- Abspielen des Songs für jedermann, einschließlich Betriebe, gestattet.
- Alle Materialien zum Song, die im Werbeportal für Betriebe bereitgestellt sind, dürfen durch Betriebe genutzt werden.
- Werbliche Nutzung des Songfiles oder der Langversion des Videos durch Handwerksorganisationen gestattet, so im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte.
Es ist ausdrücklich erwünscht, den Song so oft wie möglich bei Veranstaltungen der Handwerksorganisation einzusetzen, z.B. bei Gesellenfreisprechungsfeier, Landesverbandstagen oder Innungsversammlungen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerksorganisationen wird das Musikvideo außerdem im Werbeportal exklusiv zum Download angeboten. Wichtig ist: Diese Version darf nur für eigene Zwecke, also für eine Verwendung oder Vorführung innerhalb der Organisation heruntergeladen werden. Handelt es sich dabei um eine öffentliche Vorführung, gelten die Bestimmungen der GEMA (siehe Infoblatt).
Hier geht es zum Song:
https://bit.ly/Handwerk-Song-2021