Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
- DACH+HOLZ International 2024: Ein Branchenfest, das Maßstäbe setzt-

Schlussbericht

- Jan Voges ist neuer Vizepräsident des ZVDH-

Pressemeldung zur ZVDH-Vize-Wahl

Architekten & Planer

Planungsvoraussetzungen

Anerkannte Regeln der Technik

Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln oder auch Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten im Dachdeckerhanderk die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks.

Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen hinzuweisen.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN (nach einer Entscheidung des BGH vom 14. Mai 1998 – VII ZR 184/97 sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter) und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. 

Fachregeln des Dachdeckerhandwerks

Fachregelwerk DachdeckerhandwerkDas Regelwerk besteht aus der Grundregel und weiteren Regelwerkteilen für die Planung und Ausführung im Bereich der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik befasst sich überwiegend mit der Aufgabe, das Gebäude gegen Witterungseinflüsse und einzelne Bauteile vor Feuchtigkeit zu schützen. Neben dem reinen Feuchteschutz müssen aber noch weitere Funktionen beachtet werden, wie Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Standsicherheit. Diese sehr unterschiedlichen Anforderungen sowie das Zusammenwirken aller Funktionsschichten einschließlich der Unterkonstruktion, müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Erfolgt keine gesonderte Planung, sind die Anforderungen alleine von dem für die Ausführung Verantwortlichen (Planungshaftung) zu beachten.

Die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks können über  die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller bezogen werden.

Zur aktuellen Fachregel »

Das Regelwerk sichert bei Einhaltung nach bisherigen Erkenntnissen im Normalfall eine einwandfreie technische Leistung. Bei besonderen Beanspruchungen können weitergehende oder einschränkende Maßnahmen erforderlich sein. Auch die Brauchbarkeit der Vorleistungen anderer am Bau Beteiligter, die Eignung der Werkstoffe und ergänzende Herstellervorschriften sind von besonderer Bedeutung.

Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks und die darin enthaltenen Fachregeln erlangen üblicherweise den Status allgemein anerkannter Regeln der Technik. Wenn keine anderslautende Einzelvereinbarung getroffen wird, werden sie Grundlage für die Ausführung. Dennoch ist es ratsam, die Fachregeln als Bestandteil im Vertrag als Vertragsgrundlage aufzunehmen. Angaben in Prospekten haben üblicherweise nicht den Status, allgemein anerkannt zu sein, weil sie oft werblichen Charakter besitzen.

Herstellervorschriften (Verlegeanleitungen, Planungs- und Verarbeitungshinweise o. ä.) stellen werkstoffspezifische Regelungen dar. Sie können ebenso, wie z. B. Normen, Regelwerke und fortdauernde praktische Erfahrung, den Status der allgemein anerkannten Regeln der Technik erlangen. Alle am Bau beteiligten Fachleute haben die Pflicht, sich ständig über die fortlaufenden Entwicklungen zum allgemein anerkannten Stand der Technik zu informieren.

Den am Bau Beteiligten muss in diesem Zusammenhang bewusst sein, dass insbesondere eine Abweichung von den Anforderungen gemäß den Fachregeln eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei Beratung und Ausführung bis hin zur Bedenkenanmeldung verlangt. Der Grund dafür ist, dass selbst für den Fall, in dem es dadurch nicht zum Schaden kommt, nun der Ausführende beweisen muss, dass er eine der Regelausführung gleichwertige Leistung erbracht hat.

Das Regelwerk erfasst keine Sonderfälle und befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Insbesondere müssen evtl. vorhandene Normen und Zulassungsbescheide, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die örtlichen Verhältnisse und deren Auswirkungen auf die Baukonstruktion berücksichtigt werden.

Im Regelwerk enthaltene Zeichnungen oder Details sind Darstellungen, die die textliche Beschreibungen ergänzen. Als Beispiel einer möglichen Ausführungsart eines bestimmten Teilbereiches stellen sie keine Lösung einer Gesamtsituation dar. Sie sind nicht maßstabsgerecht.

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